Mietbedingungen

Mietbedingungen / Allgemeine Bestimmungen

Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart ist der Grundmietbetrag von CHF 320.—pro Tag und jeder Zusatztag CHF 200.00.— spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn einzuzahlen.
PC-Konto:     85-308808-8
IBAN-Nr:       CH59 0900 0000 8530 8808 8
Der Begünstigte ist:    AU Winterthur
, Waldschenke
, 8401 Winterthur
Die Nebenkosten werden bei Rückgabe abgerechnet und sind bar zu bezahlen.
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Sorgfaltspflicht

Die MieterIn ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und Einrichtungen, wie auch den Umschwung ( Waldspielplatz, Grillstelle, Kiesplatz und Spielwiese ) sorgfältig zu gebrauchen. Es darf nichts verändert werden. Für Beschädigungen und Verluste ist Schadenersatz zu leisten. Wiederherstellungs-, Beschaffungs- und Instandstellungskosten gehen zu Lasten der MieterIn.

Beaufsichtigung

Die Beaufsichtigung der Räumlichkeiten während der Mietdauer ist Sache der MieterIn.

Betriebsstörungen

Betriebsstörungen sind sofort dem Vermieter zu melden. Der MieterIn ist es untersagt, nicht fachkundige Reparaturen und Änderungen in den Räumlichkeiten und an den Einrichtungen vorzunehmen.

Reinigung

Die Reinigung während der Mietdauer ist Sache der MieterIn.

Mit der Schlüsselübergabe wird der Zustand der Waldschenke automatisch akzeptiert, Beanstandungen müssen bei der Schlüsselübergabe gemacht werden. Das Aufräumen, Reinigen und die Abfallentsorgung ist Sache der MieterIn. Als Hilfe für das Aufräumen dient die Checkliste. Diese Reinigungsmassnahmen müssen in jedem Fall durch den MieterIn getroffen werden. Eine allfällig notwendige Nachreinigung durch den Vermieter wird der MieterIn nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Ausschank und Hygiene

Die Waldschenke am Brühlberg ist ein alkoholfreies Lokal. Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist bei geschlossener Gesellschaft nur zum Selbstkostenpreis gestattet. Im Weiteren gelten die polizeilichen Vorschriften.

Die einschlägigen Hygiene-Bestimmungen der Gesundheitsverordnungen sind einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet die MieterIn.
Für weitergehende Bewilligungen ist die MieterIn zuständig.

Lärm

Die Waldschenke befindet sich im Wald- und Naherholungsgebiet. Entsprechend ist auf das erhöhte Ruhebedürfnis der Anwohner zu achten. Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr gilt auch für das angrenzende Wohnquartier.

Die Installation von grösseren (≥ 85 dB) Musikanlagen bedarf der Bewilligung der
Vermieterin. Es gilt die Polizeiverordnung der Stadt Winterthur.
https://stadt.winterthur.ch/themen/leben-in-winterthur/sicherheit/ruhe-und-ordnung/ruhezeit

Befahren und Parkieren

Das Befahren und Parkieren des Waldschenkeareals, wie auch der Zugangsstrasse, ist nur mit Bewilligung und nur für Zubringer gestattet. Für die Parkbewilligung gelten die Bestimmungen der Flurgenossenschaft. Die Bewilligung für max. 1 Fahrzeug erteilt die Vermieterin bei der Schlüsselübergabe

Verschiedenes

Die Waldschenke am Brühlberg ist wintertauglich. Die Zufahrt zum Haus ist allerdings nicht durchgehend gewährleistet. Für allfällige Aufwendungen in diesem Zusammenhang übernimmt die Vermieterin keine Haftung.

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